Die ordentliche Generalversammlung genehmigt die Jahresabschlüsse. Die außerordentliche Generalversammlung ändert die Satzung. Beide müssen nach den Regeln der Gesellschaft einberufen, abgehalten und protokolliert werden.
Kurz gesagt : Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Generalversammlung in Luxemburg, Jahreskalender, Quorum, Protokolle und Rolle des Notars bei Satzungsänderungen.
Sie genehmigt die Jahresabschlüsse, beschließt über die Verwendung des Ergebnisses und erteilt den Geschäftsleitern Entlastung. Grundsätzlich findet sie innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres statt, sofern nichts anderes vorgesehen ist.
Sie beschließt über eine Änderung des Gesellschaftszwecks, des Kapitals, des Sitzes oder der Rechtsform. Sie findet vor einem Notar statt und folgt Regeln zu Quorum und Mehrheit.
Wir bereiten Einberufungen, Tagesordnungen und Protokolle vor, organisieren den Jahreskalender und binden bei Bedarf den Notar ein. Wir führen keine Buchhaltung und erstellen keine Jahresabschlüsse.
STYX Corporate Services übernimmt Gesellschaftsmandate und koordiniert Formalitäten. Die Eingangsprüfung der Geschäftsbeziehung ist eine vorbereitende Bestandsaufnahme und keine gesetzliche Abschlussprüfung. Sie führt keine Buchhaltung, erstellt keine Jahresabschlüsse, erbringt weder gesetzliche Abschlussprüfung noch Domizilierung noch Rechts- oder Steuerberatung und hält keine Kundengelder. Ist eine regulierte Leistung erforderlich, verweist sie an den zuständigen Berufsträger: Notar, zugelassener Abschlussprüfer, Expert-comptable, Domizilierungsstelle.
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