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Ordentliche und außerordentliche Generalversammlung: Ihre Versammlungen richtig abhalten

Die or­dent­li­che Ge­ne­ra­l­ver­samm­lung ge­neh­migt die Jah­res­ab­sch­lüs­se. Die au­ßer­or­dent­li­che Ge­ne­ra­l­ver­samm­lung ändert die Satzung. Beide müssen nach den Regeln der Ge­sell­schaft ein­be­ru­fen, ab­ge­hal­ten und pro­to­kol­liert werden.

Kurz gesagt : Un­ter­schied zwi­schen or­dent­li­cher und au­ßer­or­dent­li­cher Ge­ne­ra­l­ver­samm­lung in Lu­xem­burg, Jah­res­ka­len­der, Quorum, Pro­to­kol­le und Rolle des Notars bei Sat­zungs­än­de­run­gen.

Die ordentliche Versammlung: die jährliche Sitzung

Sie ge­neh­migt die Jah­res­ab­sch­lüs­se, be­schließt über die Ver­wen­dung des Er­geb­nis­ses und erteilt den Ge­schäfts­lei­tern Ent­las­tung. Grund­sätz­lich findet sie in­ner­halb von sechs Monaten nach Ende des Ge­schäfts­jah­res statt, sofern nichts anderes vor­ge­se­hen ist.

Die außerordentliche Versammlung: Satzungsänderung

Sie be­schließt über eine Än­de­rung des Ge­sell­schafts­zwecks, des Ka­pi­tals, des Sitzes oder der Rechts­form. Sie findet vor einem Notar statt und folgt Regeln zu Quorum und Mehr­heit.

Unsere Rolle

Wir be­rei­ten Ein­be­ru­fun­gen, Ta­ges­ord­nun­gen und Pro­to­kol­le vor, or­ga­ni­sie­ren den Jah­res­ka­len­der und binden bei Bedarf den Notar ein. Wir führen keine Buch­hal­tung und er­stel­len keine Jah­res­ab­sch­lüs­se.

STYX Cor­po­ra­te Ser­vices über­nimmt Ge­sell­schafts­man­da­te und ko­or­di­niert For­ma­li­tä­ten. Die Ein­gangs­prü­fung der Ge­schäfts­be­zie­hung ist eine vor­be­rei­ten­de Be­stands­auf­nah­me und keine ge­setz­li­che Ab­schluss­prü­fung. Sie führt keine Buch­hal­tung, er­stellt keine Jah­res­ab­sch­lüs­se, er­bringt weder ge­setz­li­che Ab­schluss­prü­fung noch Do­mi­zi­lie­rung noch Rechts- oder Steu­er­be­ra­tung und hält keine Kun­den­gel­der. Ist eine re­gu­lier­te Leis­tung er­for­der­lich, ver­weist sie an den zu­stän­di­gen Be­rufs­trä­ger: Notar, zu­ge­las­se­ner Ab­schluss­prü­fer, Expert-comp­ta­ble, Do­mi­zi­lie­rungs­stel­le.

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