Das Verfahren der administrativen Auflösung ohne Liquidation (PDAL) richtet sich gegen luxemburgische Gesellschaften, die ihre grundlegenden Pflichten nicht mehr erfüllen. Es ist besser, vor der Entscheidung zu regularisieren, als danach zu reparieren.
Kurz gesagt : PDAL in Luxemburg: wer betroffen ist, Ablauf, Folgen und Wege, eine Gesellschaft vor der administrativen Auflösung wieder rechtskonform zu machen.
Handelsgesellschaften ohne tatsächlichen Sitz, die seit langem keine Jahresabschlüsse hinterlegt haben oder deren Registerangaben veraltet sind, können in das Verfahren fallen. Eine ruhende Gesellschaft, die ihre Pflichten erfüllt, ist allein deshalb nicht betroffen.
Das Verfahren wird von der zuständigen Behörde eingeleitet, mit einer Veröffentlichung und einer Frist zur Reaktion. In dieser Frist kann die Gesellschaft ihre Situation regularisieren. Genaue Fristen und Kriterien sind gesetzlich festgelegt und müssen für jede Gesellschaft zum maßgeblichen Zeitpunkt anhand ihrer Akte geprüft werden.
Wir prüfen die Registerakte, listen die Lücken auf, erstellen einen Zeitplan und koordinieren die benötigten Berufsträger: Notar, zugelassener Abschlussprüfer, Expert-comptable, Domizilierungsstelle. Soweit Gesellschaftszweck und Situation es erlauben, können wir auch ein Verwaltungsmandat übernehmen.
STYX Corporate Services übernimmt Gesellschaftsmandate und koordiniert Formalitäten. Die Eingangsprüfung der Geschäftsbeziehung ist eine vorbereitende Bestandsaufnahme und keine gesetzliche Abschlussprüfung. Sie führt keine Buchhaltung, erstellt keine Jahresabschlüsse, erbringt weder gesetzliche Abschlussprüfung noch Domizilierung noch Rechts- oder Steuerberatung und hält keine Kundengelder. Ist eine regulierte Leistung erforderlich, verweist sie an den zuständigen Berufsträger: Notar, zugelassener Abschlussprüfer, Expert-comptable, Domizilierungsstelle.
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