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Ratgeber

Zentrale Verwaltung und wirtschaftliche Substanz in Luxemburg

Eine lu­xem­bur­gi­sche Ge­sell­schaft muss nach­wei­sen können, dass ihre Ent­schei­dun­gen tat­säch­lich in Lu­xem­burg ge­trof­fen werden. Das ist der Kern der Sub­stanz.

Kurz gesagt : Wirt­schaft­li­che Sub­stanz und zen­tra­le Ver­wal­tung einer Ge­sell­schaft in Lu­xem­burg: Ent­schei­dungs­ort, an­säs­si­ge Ge­schäfts­lei­ter, Räum­lich­kei­ten und Mandate.

Was erwartet wird

Ein er­kenn­ba­rer Ent­schei­dungs­ort, ver­füg­ba­re und kom­pe­ten­te Ge­schäfts­lei­ter, do­ku­men­tier­te Ver­samm­lun­gen, ein tat­säch­li­cher Sitz und eine Tä­tig­keit, die zum Ge­sell­schafts­zweck passt.

Die Rolle der Geschäftsleiter

Ver­wal­tungs­rä­te oder Ge­schäfts­füh­rer müssen ihre Auf­ga­ben tat­säch­lich wahr­neh­men: lesen, ent­schei­den und in Kennt­nis der Sache un­ter­zeich­nen. Ein Schein­man­dat setzt die Ge­sell­schaft und den Man­dats­trä­ger Risiken aus.

Unser Angebot an Mandaten

Im Rahmen ihres Ge­sell­schafts­zwecks kann STYX Cor­po­ra­te Ser­vices auf Grund­la­ge eines Auf­trags­schrei­bens die Rollen des Ver­wal­tungs­rats, Ge­schäfts­füh­rers, Prä­si­den­ten oder Ge­ne­ral­di­rek­tors über­neh­men. Ein Mandat wird nie mit einer un­ver­ein­ba­ren Rolle in der­sel­ben Ge­sell­schaft kom­bi­niert.

STYX Cor­po­ra­te Ser­vices über­nimmt Ge­sell­schafts­man­da­te und ko­or­di­niert For­ma­li­tä­ten. Die Ein­gangs­prü­fung der Ge­schäfts­be­zie­hung ist eine vor­be­rei­ten­de Be­stands­auf­nah­me und keine ge­setz­li­che Ab­schluss­prü­fung. Sie führt keine Buch­hal­tung, er­stellt keine Jah­res­ab­sch­lüs­se, er­bringt weder ge­setz­li­che Ab­schluss­prü­fung noch Do­mi­zi­lie­rung noch Rechts- oder Steu­er­be­ra­tung und hält keine Kun­den­gel­der. Ist eine re­gu­lier­te Leis­tung er­for­der­lich, ver­weist sie an den zu­stän­di­gen Be­rufs­trä­ger: Notar, zu­ge­las­se­ner Ab­schluss­prü­fer, Expert-comp­ta­ble, Do­mi­zi­lie­rungs­stel­le.

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