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Ende des Domizilierungsvertrags: schnell einen neuen Sitz finden

Endet der Do­mi­zi­lie­rungs­ver­trag, ver­liert die Ge­sell­schaft ihren of­fi­zi­el­len Sitz. Ohne Lösung kann das im Han­dels­re­gis­ter sicht­bar werden, und die Ge­sell­schaft wird an­greif­bar.

Kurz gesagt : Ihre Do­mi­zi­lie­rungs­stel­le hat den Do­mi­zi­lie­rungs­ver­trag ge­kün­digt? Folgen für den Sitz, RCS-Ein­tra­gung und Er­satz­lö­sun­gen in Lu­xem­burg.

Was das Ende des Vertrags bedeutet

Die Do­mi­zi­lie­rungs­stel­le kündigt den Vertrag, in­for­miert die Ge­sell­schaft und meldet das Ende des Ver­trags zum Handels- und Fir­men­re­gis­ter an. Ab diesem Zeit­punkt hat die Ge­sell­schaft bei dieser Stelle keinen gül­ti­gen Sitz mehr.

Folgen für die Gesellschaft

Nicht zu­ge­stell­te Post, Schwie­rig­kei­ten bei der Hin­ter­le­gung von Ur­kun­den, Nach­fra­gen von Banken und Be­hör­den und das Risiko eines Ver­wal­tungs­ver­fah­rens, wenn die Si­tua­ti­on an­dau­ert. Die Sitz­ver­le­gung sollte ohne Ver­zö­ge­rung vor­be­rei­tet werden.

Unsere Rolle

STYX Cor­po­ra­te Ser­vices ist keine Do­mi­zi­lie­rungs­stel­le. Wir helfen Ihnen, die Mög­lich­kei­ten auf­zu­lis­ten, eine zu­ge­las­se­ne Stelle oder eigene Räume zu wählen, den Notar zu ko­or­di­nie­ren, wenn die Satzung ge­än­dert werden muss, und die Ein­tra­gung der Sitz­ver­le­gung vor­zu­be­rei­ten.

STYX Cor­po­ra­te Ser­vices über­nimmt Ge­sell­schafts­man­da­te und ko­or­di­niert For­ma­li­tä­ten. Die Ein­gangs­prü­fung der Ge­schäfts­be­zie­hung ist eine vor­be­rei­ten­de Be­stands­auf­nah­me und keine ge­setz­li­che Ab­schluss­prü­fung. Sie führt keine Buch­hal­tung, er­stellt keine Jah­res­ab­sch­lüs­se, er­bringt weder ge­setz­li­che Ab­schluss­prü­fung noch Do­mi­zi­lie­rung noch Rechts- oder Steu­er­be­ra­tung und hält keine Kun­den­gel­der. Ist eine re­gu­lier­te Leis­tung er­for­der­lich, ver­weist sie an den zu­stän­di­gen Be­rufs­trä­ger: Notar, zu­ge­las­se­ner Ab­schluss­prü­fer, Expert-comp­ta­ble, Do­mi­zi­lie­rungs­stel­le.

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