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Commissaire aux comptes in Luxemburg: seine genaue Rolle

Der Com­mis­saire aux comptes über­wacht die Ge­schäfts­füh­rung und prüft die Rech­nungs­le­gung be­stimm­ter Ge­sell­schaf­ten. Er ist nicht mit dem zu­ge­las­se­nen Ab­schluss­prü­fer (révi­seur d'entre­pri­ses agréé) zu ver­wech­seln, der die ge­setz­li­che Ab­schluss­prü­fung durch­führt.

Kurz gesagt : Rolle des Com­mis­saire aux comptes in Lu­xem­burg, Un­ter­schied zum zu­ge­las­se­nen Ab­schluss­prü­fer (révi­seur d'entre­pri­ses agréé), Un­ab­hän­gig­keit und Be­stel­lung.

Ein Aufsichtsorgan der Gesellschaft

Der Com­mis­saire wird von den Ge­sell­schaf­tern be­stellt. Er prüft, ob die Rech­nungs­le­gung ord­nungs­ge­mäß ist, und be­rich­tet der Ge­ne­ra­l­ver­samm­lung. Un­ab­hän­gig­keit ist we­sent­lich: Die Funk­ti­on darf mit be­stimm­ten anderen Rollen in der­sel­ben Ge­sell­schaft nicht kom­bi­niert werden.

Commissaire oder Abschlussprüfer?

Der zu­ge­las­se­ne Ab­schluss­prü­fer ist ein in einem Re­gis­ter ein­ge­tra­ge­ner Prü­fungs­be­ruf. Der Com­mis­saire ist eine im Ge­sell­schafts­recht vor­ge­se­he­ne Funk­ti­on, die in Ge­sell­schaf­ten ein­ge­setzt wird, die keiner ge­setz­li­chen Ab­schluss­prü­fung un­ter­lie­gen.

Unsere Position

Im Rahmen ihres Ge­sell­schafts­zwecks kann STYX Cor­po­ra­te Ser­vices eine im Ge­sell­schafts­recht vor­ge­se­he­ne Auf­sichts­funk­ti­on über­neh­men. Wir bieten keine ge­setz­li­chen Ab­schluss­prü­fun­gen an. Das Mandat wird in einem Auf­trags­schrei­ben fest­ge­legt.

STYX Cor­po­ra­te Ser­vices über­nimmt Ge­sell­schafts­man­da­te und ko­or­di­niert For­ma­li­tä­ten. Die Ein­gangs­prü­fung der Ge­schäfts­be­zie­hung ist eine vor­be­rei­ten­de Be­stands­auf­nah­me und keine ge­setz­li­che Ab­schluss­prü­fung. Sie führt keine Buch­hal­tung, er­stellt keine Jah­res­ab­sch­lüs­se, er­bringt weder ge­setz­li­che Ab­schluss­prü­fung noch Do­mi­zi­lie­rung noch Rechts- oder Steu­er­be­ra­tung und hält keine Kun­den­gel­der. Ist eine re­gu­lier­te Leis­tung er­for­der­lich, ver­weist sie an den zu­stän­di­gen Be­rufs­trä­ger: Notar, zu­ge­las­se­ner Ab­schluss­prü­fer, Expert-comp­ta­ble, Do­mi­zi­lie­rungs­stel­le.

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